Die Studierenden kennen einschlägige Felder der Rechtspsychologie. Sie verstehen relevante Perspektiven der Rechtspsychologie. Sie können Bezüge zur Sozialen Arbeit herstellen und kennen sozialarbeiterische Arbeitsfelder im forensischen Kontext.
Warum handeln Menschen kriminell? Wie wird entschieden, ob Straftäter*innen vorzeitig aus der Haft entlassen werden? Was passiert im Maßregelvollzug? Wie beurteilt man Tatvorwürfe von Zeug*innen und Opfern, wenn Aussage gegen Aussage steht? Wie wird das Kindeswohl bei strittigen Elterntrennungen eingeschätzt? Mit diesen und ähnlichen Fragen beschäftigt sich die Rechtspsychologie.
In diesem Studium Generale sollen Einblicke in Theorien und praktische Ansätze und Arbeitsfelder der Kriminalpsychologie sowie der psychologischen Begutachtung und Intervention im Straf- und Familienrecht vermittelt und Verknüpfungen zur Sozialen Arbeit beleuchtet werden.
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