Zentrale Rechtsthemen in den Lehrveranstaltungen des konsekutiven Masterstudiengangs Soziale Arbeit sind das Führungs- und Leitungsrecht, darüber hinaus auch das Sozial- und Beratungsrecht. Dies setzt Grundlagenkenntnisse des Rechts voraus, die nicht durchgehend gewährleistet sind, da das vorangegangene Bachelorstudium eines größeren Anteils der Absolvent_innen kaum oder we-nig Rechtsanteile enthielt. Es geht daher in dieser Studium Speziale Veranstaltung darum, die Dis-kurs- und Anschlussfähigkeit für die Lehrveranstaltungen des Studiengangs im Recht zu ermögli-chen bzw. zu vertiefen. Die Entwicklung von Rechtsstruktur- und Rechtsfallbearbeitungskompe-tenz stehen hierbei im Vordergrund, an die sich die Rechtslehrdidaktik zu orientieren hat. Die Anfer-tigung eines Lernportfolios als Leistungsdokumentation bzw. Prüfungsleistung soll über Lernfort-schritte wie Lernschwierigkeiten Auskunft geben und gleichzeitig auskunftsfähig sein für notwendi-ge inhaltliche und didaktische Justierungen.