Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Studium Generale: SG - Grundlagen und Fälle zum SGB II |
Untertitel | |
Semester | WiSe 2015/16 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 14 |
maximale Teilnehmendenanzahl | 30 |
Heimat-Einrichtung | Studium |
Veranstaltungstyp | Studium Generale in der Kategorie Lehre |
Erster Termin | Freitag, 23.10.2015 09:00 - 16:00 |
Art/Form | |
Voraussetzungen | Überblick über die Sozialgesetzbücher (Einführung Sozialrecht) |
Lernorganisation |
Referat, Kleingruppenarbeit, rechtliche Fallarbeit, Fallkonstruktion; Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Haushalte & Bedarfsgemeinschaften, Kosten für Unterkunft und Heizung, Einkommen & Vermögen, Arbeitslosengeld 2 & Bedarfsrechnung, Fallarbeit, Rechenbeispiele |
Leistungsnachweis |
Fallportfolio nach selbst konstruiertem Fall (Leistungsberechtigung nach SGB II, Bedarfsgemeinschaft und Bedarfsrechnung) |
Sonstiges |
Die Studierenden lernen die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) innerhalb des sozialen Sicherungssystems kennen. Sie können zu Ansprüchen auf Leistungen zur sozialen Absicherung nach dem SGB II und zur Antragstellung beraten. Insbesondere können sie: • die Lebenslage von Menschen ohne menschenwürdige Arbeit und ein ausreichendes Einkommen einschätzen; • über Instrumente und Zuständigkeiten der Grundsicherung und Leistungen nach dem SGB II informieren sowie Leistungen des SGB II einordnen; • Haushaltskonstellationen verschiedener leistungsberechtigter Personen erfassen und bei der Bedarfsermittlung berücksichtigen. • Sozialrechtliche Ansprüche und Bedarfe nach SGB II einschätzen, insbesondere den Angemessenheitsbegriff bei Bedarfen für Unterkunft und Heizung deuten und anwenden. • Grundlagen der Leistungsberechnung (Arbeitslosengeld 2), der Bedarfsermittlung bei Bedarfsgemeinschaften sowie der Einkommens- und Vermögensanrechnung anwenden; • das Bedarfsdeckungsprinzip und Nachrangigkeitsprinzip bei der Grundsicherung für Menschen ohne ausreichendes Einkommen verstehen. |
ECTS-Punkte | 2 |