Studium Generale: SG - Grundlagen und Fälle zum SGB II - Details

Studium Generale: SG - Grundlagen und Fälle zum SGB II - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Studium Generale: SG - Grundlagen und Fälle zum SGB II
Untertitel
Semester WiSe 2015/16
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 14
maximale Teilnehmendenanzahl 30
Heimat-Einrichtung Studium
Veranstaltungstyp Studium Generale in der Kategorie Lehre
Erster Termin Freitag, 23.10.2015 09:00 - 16:00
Art/Form
Voraussetzungen Überblick über die Sozialgesetzbücher (Einführung Sozialrecht)
Lernorganisation Referat, Kleingruppenarbeit, rechtliche Fallarbeit, Fallkonstruktion;

Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Haushalte &
Bedarfsgemeinschaften, Kosten für Unterkunft und Heizung, Einkommen & Vermögen, Arbeitslosengeld 2 & Bedarfsrechnung, Fallarbeit, Rechenbeispiele
Leistungsnachweis Fallportfolio nach selbst konstruiertem Fall (Leistungsberechtigung nach SGB II,
Bedarfsgemeinschaft und Bedarfsrechnung)
Sonstiges Die Studierenden lernen die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) innerhalb des sozialen Sicherungssystems kennen. Sie können zu Ansprüchen auf Leistungen zur sozialen Absicherung nach dem SGB II und zur Antragstellung beraten.
Insbesondere können sie:
• die Lebenslage von Menschen ohne menschenwürdige Arbeit und ein ausreichendes Einkommen einschätzen;
• über Instrumente und Zuständigkeiten der Grundsicherung und Leistungen nach dem SGB II informieren sowie Leistungen des SGB II einordnen;
• Haushaltskonstellationen verschiedener leistungsberechtigter Personen erfassen und bei der Bedarfsermittlung berücksichtigen.
• Sozialrechtliche Ansprüche und Bedarfe nach SGB II einschätzen, insbesondere den Angemessenheitsbegriff bei Bedarfen für Unterkunft und Heizung deuten und anwenden.
• Grundlagen der Leistungsberechnung (Arbeitslosengeld 2), der Bedarfsermittlung bei Bedarfsgemeinschaften sowie der Einkommens- und Vermögensanrechnung anwenden;
• das Bedarfsdeckungsprinzip und Nachrangigkeitsprinzip bei der Grundsicherung für Menschen ohne ausreichendes Einkommen verstehen.
ECTS-Punkte 2

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Freitag, 23.10.2015 09:00 - 16:00
Samstag, 24.10.2015 09:00 - 16:00
Freitag, 30.10.2015 09:00 - 12:30

Kommentar/Beschreibung

Grundlagenseminar zum SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende). Im Theorie-Input werden
die Themen: Leistungsberechtigung nach SGB II, Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes, Haushalte & Bedarfsgemeinschaften, Kosten für Unterkunft und Heizung
(Angemessenheitsbegriff) sowie Einkommen & Vermögen behandelt. Schwerpunkt des Seminars
wird das Grundprinzip der Bedarfsrechnung (Arbeitslosengeld 2) sein. Das Berechnen von
Bedarfen unter Berücksichtigung von Einkommen wird größtenteils anhand praktischer und selbst
konstruierter Fälle geübt. Außerdem werden Gruppenübungen und Rechenbeispiele das Seminar
abrunden. Die Lehrveranstaltung hat einen Workshopcharakter. Als Ergebnis soll ein Fallportfolio
aus einem selbst konstruierten Fall erstellt werden.
Zum Dozenten Frank Flemming:
• Staatlich anerkannter Dipl.-Sozialpädagoge (FH) seit 2005
• Seit Juli 2008 Leiter der Informations- und Kontaktstelle für Enwerbslose „Mittelpunkt" in
Dresden-Gorbitz (Psychosoziale Betreuung gemäß §16a Nr.3 SGB II)
• Großer Erfahrungsschatz aus der Beratung mit einer Fülle unterschiedlicher Fälle
• Seit März 2013 freiberuflicher Referent und seit September 2013 Lehrbeauftragter der
Hochschule Mittweida, Fachbereich Soziale Arbeit im Modul „Recht II", Studiengang
Sozialpädagogik (B.A.)

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Studium Generale WiSe 15/16".
Die Verteilung der Teilnehmerplätze erfolgt automatisch, die gewünschten Prioritäten werden dabei berücksichtigt. Aus den angebotenen Veranstaltungen für das jeweilige Semester können maximal 3 Veranstaltungen belegt werden. Der Zeitpunkt der automatischen Verteilung ist der 15. September um 8 Uhr.
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist möglich von 01.09.2015, 00:00 bis 14.09.2015, 23:59.
  • Diese Regel gilt von 01.09.2015 00:00 bis 29.02.2016 23:59.
    Die Anmeldung zu maximal 3 Veranstaltungen des Anmeldesets ist erlaubt.
  • Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
    Die Plätze in den betreffenden Veranstaltungen wurden am 15.09.2015 um 08:00 verteilt. Weitere Plätze werden evtl. über Wartelisten zur Verfügung gestellt.
Veranstaltungszuordnung: